Notice: Die Funktion as_unschedule_all_actions wurde fehlerhaft aufgerufen. as_unschedule_all_actions() was called before the Action Scheduler data store was initialized Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 3.1.6 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w01974a6/backup.viskonz.de/wp-includes/functions.php on line 5905
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Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzes im Elternbeirat „Verantwortlicher”?

Der Elternbeirat, wie ihn das Schulrecht vorsieht ist ein Organ der Schule (Art. 64 ff. BayEUG). „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist damit die Schule, nicht der oder die Elternbeiratsvorsitzende.  Für den gewissenhaften Umgang mit den ihnen anvertrauten Daten sind, wie schon bisher, im Rahmen ihrer Aufgaben die Mitglieder des Elternbeirats verantwortlich.

Von der Arbeit des Elternbeirats zu unterscheiden ist der private Austausch unter Erziehungsberechtigten, auf den die DSGVO keine Anwendung findet.

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