< Alle Themen
Drucken

Informationspflicht – Allgemeines

Der Verantwortliche muss personenbezogene Daten transparent verarbeiten (siehe oben unter Transparenz). Aus diesem Transparenz-Grundsatz ergeben sich die Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO. Die Informationspflichten werden in der Praxis in der Regel durch Bereitstellung sog. „Datenschutzhinweise“ erfüllt.

Den Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten hat das Unternehmen als verantwortliche Stelle zu erbringen.

Inhaltsverzeichnis