Notice: Die Funktion as_unschedule_all_actions wurde fehlerhaft aufgerufen. as_unschedule_all_actions() was called before the Action Scheduler data store was initialized Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 3.1.6 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w01974a6/backup.viskonz.de/wp-includes/functions.php on line 5905
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Steigt durch die DSGVO für Schulen die Gefahr von Abmahnungen wegen ihres Internetauftritts?

Die neuen Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen eine Ergänzung der bisher schon erforderlichen Datenschutzerklärung im Internetauftritt von Schulen. In diesem Zusammenhang ist immer wieder die Sorge vor “Abmahnwellen” zu vernehmen.

Solche Abmahnungen sind in aller Regel mit Vorschriften aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes oder des Wettbewerbsrechts begründet, die die Schulen nicht betreffen. Schulen müssen daher grundsätzlich derartige Abmahnungen nicht fürchten.

An der Notwendigkeit eines datenschutzkonformen Internetauftritts ändert das nichts! Wer die Vorgaben der DSGVO noch nicht umgesetzt hat, sollte das schnellstens nachholen – auch ohne Abmahnung.

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